Noch vor Weihnachten werden wir also wissen, ob der Volkswagenkonzern weiterhin mit allen Mitteln verhindern will, dass es in dieser Causa zu einem höchstgerichtlichen Urteil kommt, das dann ja für alle anhängigen Fälle richtungsweisend wäre. Bisher hat das der Konzern gescheut, wie der Teufel das Weihwasser, in Österreich und ind Deutschland. Wetten, dass der Konzern die „Krot“ („Kröte“) schlucken und dem Kläger sein Geld zurückzahlen wird?
Dass in der Causa VW überhaupt ein Urteil zweiter Instanz erreicht werden konnte, ist ein Erfolg an sich. Weder aus Deutschland noch aus Österreich ist dem auf VW mittlerweile sehr spezialisierten Rechtsanwalt Michael Poduschka ein solches bekannt.
Zurück zum erfolgreichen Streitfall in Österreich: Dem VW-Käufer wurde vor dem Landesgericht (LG) Wels am 21. November 2017 in zweiter Instanz recht gegeben, VW muss den Fahrzeugwert ersetzten. Das Landesgericht sah in der verbotenen Software einen „nicht geringfügigen“ Mangel. VW habe den Käufer vorsätzlich getäuscht, eine Verbesserung sei nicht zumutbar. Für Anwalt Poduschka ist das Urteil „richtig, klar und nachvollziehbar“.
Der Kläger hatte am 17. Juli 2015 um 13.000 Euro einen gebrauchten Touran gekauft und war damit 400 km gefahren. Nach Auffliegen des VW Dieselskandals hatte der Käufer die Aufhebung des Kaufvertrages wegen Täuschung verlangt. Das Erstgericht gab VW Recht: es sei nur ein geringfügiger Mangel, der relativ einfach durch das Software-Update verbessert werden könne.
Das Landesgericht Wels hat als zweite Instanz nun anders entschieden. Dem Kläger sei es „unzumutbar, eine Software aufspielen zu lassen, die von demselben Unternehmen entwickelt wurde, das ihn vorsätzlich getäuscht hat“. Außerdem sei der Mangel nicht geringfügig.
Bemerkenswert ist der Preis, zu dem VW gerichtlich verdonnert wurde: VW muss ja für den Touran den Kaufpreis minus Benutzungsgeld zurückzahlen. In diesem Fall sind es 12.921,14 Euro plus 4% Zinsen seit 17. Juli 2015! Für den Kläger war der Kauf des manipulierten Autos ein gutes Geschäft, weil er sein Geld damit besser angelegt hatte als wahrscheinlich bei einer Bank. Plus konnte er das Fahrzeug 400 Kilometer lang nutzen.
Für VW kommt das Ganze fast doppelt so teuer: zu dem Geld, dass VW seinem Kunden zahlen muss, kommen natürlich noch auch die Prozesskosten dazu, die sich für beide Instanzen auf knapp 13.000 Euro summiert. Die Porsche Austria, die ja hinter dem VW Händler steht, wird sich diesen Betrag wohl locker leisten können.