Im Klartext: Ist myRight erfolgreich, bekommt man 65 % des zugesprochenen Schadenersatzes. Die restlichen 35% streift myRight ein, denn damit müssen auch alle Kosten des Verfahrens abdeckt werden. Sich anmelden ist einfach. Selbst wer – so wie ich – schon der VKI-Sammelaktion und als Privatbeteiligter an das Strafverfahren angeschlossen hat, könnte sich problemlos bei myRight anmelden – ganz bequem, per Mausklick.
„In Ausnahmefällen mag man auch erwägen, mit Hilfe seiner individuellen Klagsrechte in Österreich vor Gericht zu gehen – wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat“, schränkt Andresen ein. Rosen streut der Hamburger Anwalt auch der Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und dem Versuch, über die holländische Stichting einen Generalvergleich zu erwirken. „Das war vor einem Jahr sicher das Beste, das man tun konnte und man kann das Engagement des VKI gar nicht hoch genug würdigen. Leider hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Erfolg der Stichting fraglich ist, weil VW immer wieder betont hat, dass man keine Vergleiche schließen werde. Wir haben daher nach Beratung mit der Kanzlei Hausfeld auf die Gründung einer Stichting verzichtet und uns direkt auf ein professionell geführtes Sammelklageverfahren konzentriert. Die ersten Klagen werden wir zum Jahresende einreichen.“
Daher rechnet sich Andresen jetzt gute Chancen aus, mit seiner Aktion auch in Österreich zu punkten. Was können die deutschen Anwälte, was wir in Österreich nicht können? Andresen am Telefon: „Erstens machen wir die Ansprüche in Braunschweig, dem für VW zuständigen Gericht in Deutschland, anhängig. Zweitens verbinden wir die Ansprüche aus Österreich mit allen anderen Ansprüchen aus Europa in einem großen Sammelverfahren, so dass wir unsere ganze Kraft auf ein zentrales Verfahren in Europa konzentrieren können.“
Und, so Andresen weiter: „Wir klagen auch nicht die einzelnen VW-Händler, die ja nichts dafür können, sondern VW Wolfsburg. Wir können uns mit dem umfassenden Wissen der Kanzlei Hausfeld kostspielige technische Prüfungen und Sachverständigen-Gutachten leisten, die sich ein Einzelner nicht leisten kann. Und das Ganze aus einer Hand zentral für Europa gesteuert.“
Wie erfolgreich die Sammelaktionen in Deutschland und Österreich bisher waren, will Andresen nicht sagen, aus „prozesstaktischen Gründen“. Ein Auszug aus den ersten Reaktionen juristischer Kreise in Österreich: „Die haben tatsächlich viel Geld und ein enormes Wissen.“ „MyRight hatte mit Massenverfahren in Deutschland bereits gute Erfolge, zum Beispiel bei den Flugverspätungen. Da hat es gut funktioniert.“ „Dahinter stecken echte Profis.“
Im Telefonat gibt sich der deutsche Rechtsanwalt voll davon überzeugt, nicht nur Schadenersatz bis zu 5.000 Euro pro Fall erstreiten zu können. „Unsere bisherigen Beweis-Sammlungen zeigen, dass wir in einer ganz anderen Liga spielen können. Wir gehen aktuell davon aus, dass sogar die Rückgabe der Autos und die volle Kaufpreisrückerstattung durchsetzbar sein kann.“
Habe ich richtig gehört? ´Die „volle“ Kaufpreisrückerstattung? Ohne Abzug für die zwischenzeitliche Nutzung? „Ja. Wenn ich als Hersteller Mist gebaut habe – und einen eigenen Betriebsmodus nur für den Prüfstand installiert habe – kann ich mich nachher auch nicht auf Treu und Glauben berufen und Geld für die Nutzung abziehen“, bekräftigt Andresen.
Das Telefonat stimmt mich nachdenklich. Seit die österreichische Korruptions- und Staatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen über VW an ihre deutschen Kollegen in Braunschweig ausgelagert haben, denke ich ernsthaft darüber nach, ob ich mich als VW-Opfer nicht auch in die Hände des Braunschweiger Gerichts begeben soll?
Und so richtige hellhörig werde ich, als Andresen betont, dass myRight auf eine Garantieerklärung pocht, bevor die Autos zum Rückruf in die Werkstätten gebracht werden. Das will ich auf alle Fälle. Wenn mich VW weiterhin so hängen lässt – seit fast drei Monaten warte ich nun auf die Antwort von VW auf meine Bitte – ist der Wechsel zu myRight tatsächlich eine realistische Option.