VW: Braunschweig übernehmen!

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Mein lachendes Auge sieht zwei Vorteile:

Erstens  wird strafrechtlich überhaupt einmal ermittelt. Wie aus dem Ö1-Radiobericht hervorgeht, hat die heimische Staatsanwaltschaft bisher in dieser Causa noch gar keine Ermittlungen durchgeführt, obwohl die erste Anzeige bereits vor einem Jahr in Salzburg( im Namen grüner Abgeordneter durch Rechtsanwalt Michael Poduschka) eingebracht worden war. Vor kurzem wurden die auf vier angewachsenen Anzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen (u.a. auch vom VKI) bei der WKSTA gebündelt. Die schwerwiegenden Vorwürfe: schwerer gewerbsmäßiger Betrug, vorsätzlich Beeinträchtigung der Umwelt und Abgabenhinterziehung

Zweitens macht es ermittlungstechnisch Sinn. Denn die Staatsanwaltschaft in Braunschweig ermittelt ohnehin schon gegen 22 Mitarbeiter des VW-Konzerns, darunter auch gegen Konzern-Manager, die gegen das Aktiengesetz verstoßen haben sollen (u.a. Winterkorn, jetzt auch gegen VW-Aufsichtsratsvorsitzender Pötsch). Ein Team von insgesamt 25 Mitarbeitern bearbeitet in Braunschweig den Fall VW und hat bereits einschlägige Ergebnisse angehäuft. Den Vorsprung der deutschen Kollegen anzuzapfen ist auf alle Fälle eine gute idee.

Mein weinendes Auge sieht gravierende Nachteile:

Erstens: In Deutschland ist es strafrechtlich nur möglich, einzelne Personen zur Rechenschaft zu ziehen. Nach österreichischem Recht hingegen kann auch der VW-Konzern strafrechtlich verfolgt werden und nicht nur einzelne Mitarbeiter. Das ist dann relevant, wenn es, wie bei VW,  um hohe Schadenersatzzahlungen geht. Wie soll man im Erfolgsfall von einem einzelnen Manager  Millionen Schadenersatzzahlungen bekommen können, der derartige Summen unmöglich aufbringen kann, selbst wenn er in Vergangenheit ausgezeichnet verdient hat? (Nicht vergessen: Bei VW verdienen Vorstandsmitglieder 141 Mal mehr als Mitarbeiter). Dieser Vorteil darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, zumal gerade der OLG Linz in einem  zivilrechtlichem Verfahren festgestellt hatte, dass heimische Gerichte sehr wohl für direkte Klagen gegen VW Wolfsburg zuständig sind.

Zweitens: Vor allem in Umwelt- und Steuerfragen gibt es zwischen diesen beiden Ländern unterschiedliche rechtliche Regeln. Bei den Ermittlungen ist daher sicherzustellen,  dass die österreichspezifischen Gesetze auch gebührend beachtet werden: Umstände, die in Deutschland belanglos sind, könnten in Österreich relevant sein.  So z.B. gibt es völlig unterschiedliche Kriterien bei der Besteuerung von Autos, aber auch im Aktien- und Umweltrecht. Die Fristen im Aktienrecht sind in Deutschland beispielsweise viel kürzer als bei uns.

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in Braunschweig korrekt bis in die Knochen arbeitet, obwohl der VW Konzern in Deutschland überaus mächtig ist, wie das Zusammenspiel zwischen Politik und Konzern in Vergangenheit gezeigt hat.

Dennoch lege ich als österreichische Staatsbürgerin größten Wert darauf, dass das Strafverfahren gegen VW in den Händen österreichischer Gerichte bleibt. Dazu  gehört, dass die heimische Justiz auch die Ermittlungen nicht vollständig aus der Hand gibt. Solange lediglich sinnvolle „Hilfsdienste“ nach Deutschland auslagert werden, spricht nichts dagegen. Für mich ist es jedenfalls nicht verständlich, warum bisherige Ermittlungsergebnisse nicht im Rahmen eines Austausches übermittelt werden können, bei der die heimischen Staatsanwälte voll am Ball bleiben können.

Es wäre  daher  höchst an der Zeit, uns 388.000 österreichischen VW-Opfern  die Gründe für diesen ungewöhnlichen Schritt zu erklären und wie diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit vertrauensbildend stattfinden soll.

Am besten vom Justizminister selbst. Oder wird er sich in dieser Causa ebenso in Schweigen hüllen wie  seine Kollegen im Verkehrs-, Konsumentenschutz- und Umweltministerium?

 

 

 

 

 

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