Zur Erinnerung: Als Grenzwert für NOX gilt in Europa für alle Pkw, die zwischen 2008 und 2014 zugelassen sind 180 mg/km. Im Typenschein meines VW Tiguan steht aber 119,8 mg/km. Auf dem Papier ist mein Fahrzeug also um ein Drittel sauberer als vorgeschrieben. Deshalb hatte ich mich ja für eine Dieselvariante entschieden, weil sie mir in Kombination mit dem sparsameren Co2 Verbrauch umweltverträglicher erschien als die (preislich günstigere) Benzin- Variante.
Von VW will ich nun wissen, ob mein Fahrzeug nach dem Update tatsächlich die 119,8 mg/km einhalten kann, die im Typenschein stehen. Doch in der Einladung zum Rückruf schreibt Porsche Austria lediglich davon, „dass die Grenzwerte für die Schadstoffemissionen“ eingehalten werden. Das wären dann also 180 mg/km, praktisch eine kalte Verschlechterung um ein Drittel? Für meine Entscheidung, ob ich mein Auto behalte oder weiterkaufe ist das aber ein entscheidender Punkt. Denn wenn ein Produkt gleich um 30 Prozent von einem Zustand abweicht, der ursprünglich gewährleistet wurde, muss ich mir als Konsumentin das nicht gefallen lassen.
Auch für den etwaigen Weiterverkauf meines Fahrzeuges kann es eine Rolle spielen, ob es 119.8 mg/km NOX ausstößt oder 180 mg/km. Doch so ein etwaiger „Minderpreis“ lässt sich erst feststellen, wenn es tatsächlich zu einem Verkauf kommt. Aussagen, dass sich aus der ganzen Sache garantiert kein Schaden für den Kunden ergeben kann, sind daher verfrüht. Spannend ist dieses Thema vor allem für Österreich, wo der Gebrauchtwagenmarkt mehr als doppelt so groß ist als der Neuwagenmarkt und die VW Gruppe den höchsten Marktanteil hält.
Wichtig für mich als Kundin ist auch zu wissen, was mein Fahrzeug-Modell nun im tatsächlichen Straßenverkehr ausstößt. Diese Werte gibt es ja, denn das KBA hat ja nach Aussage des deutschen Verkehrsministers sämtliche manipulierte Fahrzeuge der VW Gruppe auf Herz und Nieren geprüft. Warum darf man das als Kunde nicht wissen, während die Testwerte anderer 53 Automodelle im Bericht der Untersuchungskommission sehr wohl im Internet publiziert wurden? Das kann ich nicht verstehen.
In direktem Kontakt mit VW versuche ich nun einen neuerlichen Anlauf, um zu diesen Informationen zu kommen. In einem Brief an den für Service Technik zuständigen Direktor Johann Schmidinger habe ich meine Wünsche geäußert und um Auskunft gebeten. Zusätzlich habe ich Kontakt mit Anwälten aufgenommen, um die rechtliche Seite dieser Frage zu klären.
Fest steht: Bevor ich diese Infos nicht kriege, werde ich meinen Tiguan nicht in die Werkstätte bringen.