Aktionäre müssen laut Gesetz stets von kursrelevanten Sachverhalten informiert werden. Obwohl die US-Umweltbehörde bereits am 3. September 2015 gegen die Wolfsburger ein Strafverfahren einleitet hatten, gab dies der Konzern erst am 22. September in einer „Ad-hoc- Mitteilung“ bekannt. Damit hat VW nach Ansicht von Experten gegen die Publizitätspflicht verstoßen und ihren Aktionären keine Chance gegeben, ihre Wertpapiere rechtzeitig zu verkaufen und den unausweichlich folgenden Kursverfall zu vermeiden.
VW argumentiert jetzt in einem Schriftsatz, den es vergangene Woche beim Landesgericht Braunschweig gegen einen klagenden Aktionär eingebracht hatte, dass der Konzern die diversen Gesetzesverstöße in den USA ganz bewußt verschwiegen hätte. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag berichtet, sei der damalige Finanzvorstand und jetzige Aufsichtsratschef von VW, der Österreicher Hans Dieter Pötsch, davon ausgegangen, man würde sich mit der US-Umweltbehörde EPA hinter den Kulissen auf Zahlung von rund 100 Millionen Euro einigen und damit gütlich davonkommen. Daher habe es ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse von VW gegeben und im Konzern sei dafür gesorgt worden, dass über diese Angelegenheit kein Ton an die Öffentlichkeit gelangen werde.
Für Öffentlichkeit, VW-Kunden und Aktionäre ergibt sich nach dieser VW-Mitteilungen folgender unschöner Nachgeschmack: Hätte die EPA nicht mit massiven Strafen angedroht, hätte VW seine Abgasmanipulationen bei 11 Millionen verkauften Autos einfach unter den Tisch gekehrt und es hätte keinen VW Skandal gegeben.