Gleiche Ursache, andere Wirkung. Während Opfer des VW Skandals in Amerika ihr Auto zurückgeben können und als Goodwill bereits Gutscheine bis zu 1.000 Dollar kassiert haben, darf man in Österreich geduldig auf die Rückrufaktion warten und auf einen Erfolg der Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hoffen. Heimische Verbraucher haben auch deshalb schlechte Karten, weil es hierzulande noch immer keine echte Gruppenklage gibt, obwohl ein Entwurf seit acht Jahren in den Schubladen des Justizministeriums dahinmodert. Wie schmerzlich dieses Versäumnis ist, zeigt Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser (Partner der Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH in Wien) auf. (Fortsetzung)
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