Laut einem Bericht von „Konkret“ von Donnerstag, hat eine Autobesitzerin bereits geklagt, weil sie für den Verkauf ihres Autos nach Bekanntwerden der NOX-Manipulationen um 9.000 Euro weniger bekommen sollte. Sollte die durch ihren Anwalt eingebrachte Klage erfolgreich sein, wäre ein „merkantiler Minderwert“ beim Weiterverkauf jedenfalls bewiesen und VW müsste Schadenersatz leisten. Auch andere VW Opfer werden den Ausgang dieser Klage mit Interesse verfolgen.
Ebenfalls am Donnerstag kritisierte Mag. Wolf vom VKI den von VW bis Ende 2017 verlängerten Verjährungsverzicht. Der VKI, der über 50.000 österreichische Fahrzeughalter sammelte, hat von der VW-Gruppe einen umfassenden Verjährungsverzicht gefordert, weil der Konzern für Vergleichsverhandlungen noch um Zeit ersucht hatte.
VW hatte zwar erklärt, zum einen den „Verjährungsverzicht“ auf 31.12.2017 zu verlängern und auch bereits verjährte Ansprüche berücksichtigen zu wollen. „Das klingt gut, ist aber aus österreichischer Sicht ungenügend“, sagt Mag. Wolf, Leiterin der Abteilung Aktionen im Bereich Recht des VKI. „VW ist zum einen nicht der direkte Verkäufer und damit auch nicht der Adressat von Gewährleistungs- oder Irrtumsanfechtungsansprüchen. Für diese Ansprüche – die tatsächlich zu verjähren drohen – können nur die Händler auf den Einwand der Verjährung verzichten. Zum anderen verjähren Schadenersatz-ansprüche gegen VW frühestens im Herbst 2018, sodass ein Verjährungsverzicht bis 31.12.2017 wertlos ist.“
Wie geht es weiter? Dazu Mag. Wolf: „Es bleibt nun abzuwarten, ob die VW-Gruppe bereit ist, einen wasserdichten Verjährungsverzicht für österreichische Fahrzeughalter noch vor den Feiertagen abzugeben. Sonst müssten wir zur Vorsicht und zu Klagen raten“.
Für weitere Spannung ist also gesorgt.