Wörtlich heißt es in diesem Statement: „Die Erteilung der endgültigen Freigaben durch das Kraftfahrt-Bundesamt für die drei in Rede stehenden Motoren steht noch aus.“
Der Minister bestätigt zugleich, dass VW fristengecht die technischen Lösungen für 1,2 Liter Motoren, für 1,6 Liter Motoren und 2,0 Liter Motoren präsentiert hat.
Worin genau diese technische Lösung besteht, lässt der Minister aber offen. Wörtliches Zitat: „Zugleich musste VW technische Lösungen vorstellen, mit denen die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden und mit denen die Modelle den Vorschriften entsprechend wiederhergestellt werden.“
Wichtig dabei ist die Formulierung „den Vorschriften entsprechen“. Was heißt das, auf meinen Tiguan umgemünzt? Soll er bei den Stickoxiden bloß der Euro 5 Norm genügen, die einen Ausstoß von 180 mg/km erlaubt? Oder muss er bei den Stickoxiden die 119,8 mg/km erreichen, die jetzt im Typenschein stehen? Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die 119,8 mg/km eingehalten werden müssen. Die von Dobrindt formulierte Erklärung lässt aber Raum für beide Interpretationen.
Immerhin bekräftigt der deutsche Verkehrsminister, dass den Kunden kein Nachteil entstehen dürfe. Wichtig ist es, dieses Ziel mit konkreten Maßnahmen zu erreichen und sicher zu stellen, dass sich nach dem Rückruf nicht die Motor- und Fahrleistungen verschlechtern und der Verbrauch nicht steigt. Es darf auch zu keiner Wertminderung bei einem Verkauf des Fahrzeugs geben. Während des Rückrufs ist jedenfalls auch für eine geeignete Ersatzmobilität zu sorgen.
Wie man sieht, bleibt für Verbraucherschützer noch viel zu tun. Gerade auch in Österreich.